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Naturpark-Förderung

Verfahren, Ablauf, Informationen

Der Naturpark Schwäbisch-Fränkischer Wald unterstützt Projekte und Maßnahmen in den Bereichen Öffentlichkeitsarbeit, Entwicklung des Erholungswertes, Stärkung der regionalen Vermarktung und natürliches Erbe sowie kulturelles Erbe im ländlichen Raum. Die mit Mitteln des Landes Baden-Württembergs, der Lotterie Glücksspirale und der Europäischen Union (ELER) bereitgestellte Naturparkförderung deckt je nach Förderbereich einen bestimmten Teil der anfallenden Kosten ab. Den restlichen Eigenanteil bestreitet der Projektträger selbst.

Im Naturpark können Naturpark-Kommunen, Landkreise, Vereine und Verbände oder Privatpersonen ein Projekt beantragen, sofern die geplante Maßnahme den vorgegebenen Kriterien entspricht. Eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Naturparkförderung ist, dass die geplante Maßnahme innerhalb des Naturparkgebietes liegt. Zudem muss sie den Zielsetzungen des Naturparks und insbesondere der Richtlinie des Ministeriums Ländlicher Raum zur Gewährung von Zuwendungen an Naturparke in Baden-Württemberg entsprechen. Der Mindestbetrag zur Finanzierung muss weiterhin bei 500 € (Privatpersonen) bzw. 2500 € (Personen des öffentlichen Rechts) liegen.

Auf diesen Seiten können Sie die erforderlichen Dokumente und Hinweise zur Naturparkförderung einsehen und herunterladen.

 

Weitere Fördermöglichkeiten des Landes Baden-Württemberg können Sie dem Förderwegweiser des MLR entnehmen unter www.foerderung.landwirtschaft-bw.de


Ansprechperson

Haben Sie Interesse, ein Projekt im Rahmen der Naturparkförderung umzusetzen? Wir beraten Sie gerne.

Projektmanagerin Naturpark-Förderung:
Sabine Rücker
Sabine.Ruecker@naturpark-sfw.de
07192 9789-004


Im Zuge des Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014-2020 (MEPL III) ist die neue Verwaltungsvorschrift zur Naturparkförderung nach einer zweijährigen Übergangszeit am 01.01.16 in Kraft getreten. Mit zusätzlichen Fördermitteln von der Europäischen Union und dem Land Baden-Württemberg und erweiterten Maßnahmenbereichen möchten wir Sie ermuntern, die zur Verfügung stehenden Fördermittel rege zu nutzen, um den Naturpark als Vorbildregion weiterzuentwickeln.

Förderanträge, Verwendungsnachweise sowie Änderungsanträge werden bei der Naturparkgeschäftsstelle eingereicht. Ansprechpartner für Förderabwicklung ist die Naturparkgeschäftsstelle. Das Regierungspräsidium Freiburg ist die zuständige Bewilligungsbehörde.

Ab 2016 besteht mit der neuen Förderperiode eine Trennung zwischen EU-kofinanzierten und rein national geförderten Projekten. Maßnahmen deren beantragte Zuwendung unter 10.000 € liegt, werden rein national (Land Baden-Württemberg und Lotterie Glücksspirale) gefördert. Projekte mit einer Zuwendung über 10.000 € werden EU-kofinanziert.

Die Naturparkförderung 2022 beginnt mit der Einreichung des vollständigen Förderantrags bis spätestens 01 Dezember 2021 bei der Naturpark-Geschäftsstelle. Nach einer Prüfung des Antrags erhält der Antragsteller bei Bewilligung Anfang/Mitte des folgenden Jahres einen sogenannten Zuwendungsbescheid. In der Regel darf der Antragsteller erst dann mit der Durchführung der Maßnahme beginnen. In begründeten Ausnahmefällen kann ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn gestellt werden.

Wichtiger Hinweis zu MEPL III:
Da die Förderperiode MEPL III Ende 2022 ausläuft, müssen sämtliche EU-Projekte bis Ende 2025 abgewickelt und ausbezahlt sein.

Bitte reichen Sie Ihre Projektideen mit einer ausführlichen Projektbeschreibung gerne schon ab sofort bei uns ein. So können wir Sie schon im Vorfeld bezüglich Förderfähigkeit, Bedingungen, Notwendigkeit von weiteren Unterlagen, etc. beraten.

Für Sie als Antragssteller:in ergeben sich dadurch je nach Höhe der Zuwendung kleinere Abweichungen im Verfahrensablauf, wir informieren Sie diesbezüglich gerne im Vorfeld der Antragsstellung!
Vor Ablauf des Projektzeitraumes reicht der Projektträger schließlich seinen Verwendungsnachweis (Zahlantrag) ein, einschließlich einer detaillierten Kostenaufstellung der durchgeführten Arbeiten. Der Naturpark oder das Regierungspräsidium kontrollieren den Verwendungsnachweis sowie die Maßnahme vor Ort. Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt durch das Regierungspräsidium Freiburg.

Informationen der Geschäftsstelle

  • Allgemeine Hinweise zur Naturparkförderung

    Ablauf der Antragsstellung, was ist zu beachten, Zeitplan.

  • Hinweise zur Kostenplausibilisierung und Vergabe

    Wichtige Hinweise zur Vergabe, bitte gut durchlesen!

  • Naturparkplan 2030 Kurzfassung

    Der Bezug zum Naturparkplan ist in der Projektbeschreibung herzustellen


Unterlagen für den Förderantrag

  • Formular "Digitaler Förderantrag"

    Bitte beachten Sie, dass das Antragsformular unbedingt digital ausgefüllt und nach dem Ausdrucken unterschrieben werden muss.

  • Naturpark-Förderrichtlinie (Stand 04.03.2016)

    Die Richtlinie ist am 1.1.2016 in Kraft getreten.

  • Vorlage "Projektbeschreibung"

    Mit Hilfe dieser Vorlage können Sie die geplante Maßnahme beschreiben.

  • Vorlage "Kostenaufstellung"

    Hiermit können Sie einen detaillierten Kostenplan erstellen.

  • Muster "Kostenaufstellung"

    An diesem Musterbeispiel können Sie sich orientieren wie die Kostenaufstellung aussehen könnte.

  • Vorlage "Zeichnungsberechtigung"

    Hiermit können Sie bestätigen, dass Sie berechtigt sind, den Antragssteller (Kommune, Verein etc.) offiziell zu vertreten.

  • Vorlage "Einverständniserklärung der Eigentümer"

    Hiermit können Flurstückseigentümer bestätigen, dass Sie mit der Durchführung der Maßnahme einverstanden sind.

  • Vorlage "Angaben zur Größe des Unternehmens"

    Zur Vorlage bei großen Unternehmen und Kommunen bei Maßnahme „Entwicklung des Erholungswertes“ sowie Antragsteller jur. Person des öffentlichen Rechts

  • Vorlage "Finanzierungsnachweis" (für kommunale Antragsteller)

    Ab einem Investitionsvolumen > 20.000 € netto; Zur Vorlage für die Stellungnahme der Rechtsaufsichtbehörde.

  • Vorlage "Antrag Unternehmensnummer"

    Zur Beantragung bei der Unteren Landwirtschaftsbehörde

  • Checkliste für den Förderantrag

    Zur Unterstützung für einen bearbeitungsfähigen Förderantrag

  • Naturpark-Förderrichtlinie (Stand 04.03.2016)

    Die Richtlinie ist am 01.01.2016 in Kraft getreten.

  • Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften

    AnBest-K (Stand: 01.01.2019)

  • Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Personen

    AnBest-P (Stand: 01.01.2019)

  • Merkblatt zur Vergabe

    Regierungspräsidium Freiburg (Stand: 28.06.2019)

  • Merkblatt Informations- und Publizitätsmaßnahmen

    MEPL III (Stand: 20.08.2020)

  • Merkblatt zu Sanktionen

    Ministerium für Ernährung, ländlichen Raum und Verbraucherschutz (Stand: 25.05.2021)

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