Naturpark-Förderung
Informationen
Der Naturpark Schwäbisch-Fränkischer Wald unterstützt Projekte und Maßnahmen in den Bereichen Sensibilisierung, Entwicklung des Erholungswertes, natürliches und kulturelles Erbe im ländlichen Raum.
In der Naturpark-Förderung werden Mittel des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), dem Land Baden-Württemberg und der Lotterie „Glückspirale“ bereitgestellt. Je nach Förderbereich werden 60 bis 70 Prozent der Netto-Projektkosten abgedeckt. Den restlichen Eigenanteil einschließlich der Mehrwertsteuer trägt der Antragsteller.
Ein Projekt beantragen kann grundsätzlich jeder im Naturpark – ganz gleich ob Kommune, Verein oder Privatperson. Die geplante Maßnahme muss jedoch innerhalb des Naturparks liegen und sowohl den Förderrichtlinien und Zielsetzungen des Naturparks (Naturparkplan 2030), als auch der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums Ländlicher Raum (MLR) entsprechen.
Wir möchten Sie ermuntern, die zur Verfügung stehenden Fördermittel rege zu nutzen, um den Naturpark nachhaltig weiterzuentwickeln.
Antragstellung
Sämtliche erforderliche Unterlagen erhalten Sie auf dem Förderwegweiser des MLR. Neuerungen in der Naturpark-Förderung können Sie in unserem aktuellen Förderbrief nachlesen.
Naturparkplan 2030
Förderbrief 2024
Ansprechperson
Haben Sie Interesse, ein Projekt im Rahmen der Naturparkförderung umzusetzen? Wir beraten Sie gerne.
Fördersachbearbeiterin
Liesa Rokos
liesa.rokos@naturpark-sfw.de
07192 9789-0010